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Montag, 20. Mai 2013

 
 

 

 

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Das Gesetzgebungsverfahren

Das Gesetzgebungsverfahren beginnt mit einem Vorschlag seitens der Europäischen Kommission, der von Ministerrat und Parlament angefordert werden kann. Zu unterscheiden sind Verordnungen und Richtlinien, die von Parlament und Rat gemeinsam oder vom Rat allein erlassen werden, sowie unverbindliche Empfehlungen und Stellungnahmen aller Institutionen der EU. Die Bereiche, in denen die EU Gesetze erlassen kann, sind in den europäischen Verträgen genannt.

Das Mitentscheidungsverfahren in der einfachen graphischen Darstellung Für die Gesetzgebung sind das Mitentscheidungs- und das Zusammenarbeitsverfahren, sowie die Anhörung des Parlamentes bei Gesetzgebung durch den Rat allein vorgeschrieben. Meistens gilt das Mitentscheidungsverfahren. Hier entscheiden Parlament und Rat gemeinsam. Das Parlament nimmt zu einem Gesetzesentwurf Stellung und schlägt in der Regel Änderungen vor (1. Lesung). Gibt es entweder keine Vorschläge oder werden diese durch den Rat gebilligt, ist das Gesetz erlassen. Werden diese nicht gebilligt, so werden die vom Rat beschlossenen Änderungen zu einer 2. Lesung vorgelegt. Akzeptiert das Parlament die Vorlage, gilt das Gesetz als erlassen, andernfalls scheitert es. Ändert das Parlament den Vorschlag ab, dann wird der geänderte Entwurf erneut dem Rat vorgelegt. Stimmt dieser den Änderungen zu, ist das Gesetz erlassen, andernfalls ist ein Vermittlungsausschuss einzuberufen. Dieser besteht je zur Hälfte aus Vertretern des Rates und des Parlaments. Gibt es dort keine Einigung, ist der Gesetzentwurf gescheitert. Kommt ein gemeinsamer Entwurf zustande, wird dieser zur 3. Lesung vorgelegt. Stimmen Parlament und Rat zu, so ist der Entwurf angenommen. Lehnt eines der beiden Organe ab, scheitern alle Bemühungen: es gibt kein Gesetz.

Um weitere Informationen zum Gesetzgebungsverfahren auf europäischer Ebene zu erhalten, empfehlen wir Ihnen folgende pdf-Datei zum Mitentscheidungsverfahren, verfasst vom Ministerrat der Europäischen Union:

icon Das Mitentscheidungsverfahren (314.1 KB)

 
 
 
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