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Sonntag, 26. Mai 2013

 
 

 

 

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Interparlamentarische Gremien

Der Präsident des Europäischen Parlaments leitet alle Tätigkeiten des Parlaments und seiner Gremien. Er leitet die Sitzungen des Plenums, des Präsidiums und der Konferenz der Präsidenten. Er vertritt das Parlament in seinen Beziehungen nach außen.

Das Präsidium ist das administrative Leitungsorgan des Hauses und zuständig für den Haushalt des Parlaments sowie für Personal- und Organisationsfragen. Ihm gehören neben dem Präsidenten 14 Vizepräsidenten an sowie fünf Quästoren mit beratender Stimme. Die Quästoren befassen sich mit Verwaltungsfragen, die unmittelbar die Mitglieder betreffen.

Die Konferenz der Präsidenten ist das politische Leitungsorgan des Parlaments, dem der Präsident und die Fraktionsvorsitzenden angehören. Sie beschließt die Tagesordnung des Plenums, legt den jährlichen Arbeitskalender der Parlamentsorgane fest sowie die Zuständigkeiten der parlamentarischen Ausschüsse und der interparlamentarischen Delegationen.

Das Generalsekretariat Unter der Leitung eines Generalsekretärs sind rund 3.500 Beamtinnen und Beamte aus allen Mitgliedstaaten der Union im Generalsekretariat des Parlaments beschäftigt. Sie alle sind mehrsprachig und haben vor ihrer Einstellung schwierige Auswahlverfahren bestanden.

Die Fraktionen verfügen über einen eigenen Mitarbeiterstab, und den Abgeordneten stehen ihrerseits einige persönliche parlamentarische Assistenten zur Seite.

Ein Drittel des gesamten Personalbestandes geht auf das Sprachenkonto, d.h. ist bedingt durch die Notwendigkeit, in elf Sprachen zu arbeiten, Dokumente zu übersetzen und Sitzungen simultan zu dolmetschen. Der Jahreshaushalt des Parlaments beläuft sich auf 1 % des Gesamthaushaltes der Union, was einer Jahresbelastung pro Unionsbürger von 2,50 € entspricht.

 
 
 
© 2013 Hans-Peter Mayer MdEP