 |
|
 |
|
|
 |
|
 |
| |
|
Pressemitteilung 24.02.2005 |
|
|
|
Softwarepatente: Europa-Mayer leitet Anhörung zum Thema Softwarepatente im EPAm Donnerstag fand im Europäischen Parlament in Brüssel eine Anhörung
der EVP-ED Fraktion zum Vorschlag der Richtlinie über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen statt.
Die Anhörung wurde von dem Europaangeordneten Prof. Dr. Hans - Peter Mayer als Vizepräsident eines aus 5 Ausschüssen bestehenden Arbeitskreises der EVP-ED Fraktion
geleitet. Der Christdemokrat wies bei der Eröffnung des Hearings darauf hin, dass man es bei dem Richtlinienvorschlag nicht nur mit einem sehr wichtigen, sondern zugleich auch sehr kontrovers Thema zu tun habe. "Im Europäischen Parlament und auch im Rat traten die selben Probleme darüber auf, was im Bereich der computerimplementierten Erfindungen patentfähig sein soll und was nicht. Dagegen waren die Position von Parlament und Ministerrat in der ersten Lesung noch sehr unterschiedlich", so der Rechtswissenschaftler. An der Anhörung nahmen in 3 Diskussionsrunden Experten, wie das European Patent Amt (EPA), Wissenschaftler verschiedener Universitäten aus Europa und ein Münchner Patentrechtsanwalt sowie Vertreter der Industrie und verschiedener Interessensgruppen teil. Unter anderem stellte ein Professor der Universität Michigan die Situation in den USA dar, die hauptsächlicher Konkurrent bzw. Mitwettbewerber Europas ist.
Das EPA vergibt die Europäischen Patente in 35 europäische Länder vergibt. Im vergangenen Jahr wurden dort 178.600 Anmeldunge
n eingereicht. Bei der Anmeldung von Erfindungen war Deutschland mit Abstand am aktivsten. Über 23.000 Patentanmeldungen sind eingereicht worden, gefolgt von Frankreich (8.000) und den Niederlanden (7000). In Hinblick hierauf betonte Mayer: " Diese Zahlen belegen deutlich, wie wichtig eine vernünftige und vor allem einheitliche europäische Regelung zum Thema Softwarepatente ist. Insbesondere eindeutige Begriffsdefinitionen sind dringend erforderlich. Die bisherigen Formulierungen in der Richtlinie sind nicht ausreichend". Der am 20.2.2002 von der Kommission vorgelegte Richtlinienvorschlag hat nicht nur das Ziel, die Rechtsunsicherheit, die aufgrund der Uneinheitlichkeit der Softwarepatentierung innerhalb der EU zu beseitigen, sondern auch die Wettbewerbsnachteile gegenüber den USA und Japan zu beheben. Derzeit berät das Europäische Parlament über die gemeinsame Position des Rates vom 7.3.2005, welche einen Kompromiss zwischen den Ansätzen des EPs aus der ersten Lesung, des ursprünglichen Kommissionsvorschlags und den langwierigen Verhandlungen zwischen den Mitgliedstaaten und auch den Institutionen ist. "Dennoch ist das letzte Wort noch nicht gesprochen", so Mayer. "Die Softwarepatentrichtlinie ist nach wie vor ein großes Thema. Ich hoffe sehr, dass wir aufgrund der insgesamt 256 Änderungsanträge, die seitens unseres Ausschusses eingegangen sind, und über die wir am 20./21.6. im Rechtsausschuss abstimmen, eine adäquate Lösung finden". |
|
|
 |
|
 |
|
|
|