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Mittwoch, 22. Mai 2013

 
 

 

 

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Berichterstatter

Jeder Ausschuss ist für einen gewissen Themenbereich zuständig. Macht die Europäische Kommission einen Gesetzesvorschlag, so ist zunächst zu entscheiden, welcher der Ausschüsse diesen Gesetzesvorschlag federführend bearbeitet. Die Federführung bedeutet, dass dieser Ausschuss einen Bericht zu einem Gesetzesvorschlag der Europäischen Kommission erarbeitet, der dann zusammen mit den Stellungnahmen anderer Ausschüsse, deren Sachbereiche auch von dem Gesetzesvorschlag berührt werden, in das Plenum in Straßburg eingebracht wird.

Bekommt ein Ausschuss einen Gesetzesvorschlag zugeteilt, geben die einzelnen Fraktionen zunächst bekannt, ob sie sich für die Anfertigung eines Berichts interessieren. Nach einem komplizierten arithmetischen interfraktionellen System wird der Bericht dann einer Fraktion zugeteilt. Der federführende Ausschuss entscheidet dann, welches seiner Mitglieder aus der vorher bestimmten Fraktion den betreffenden Gesetzesvorschlag bearbeitet.

Dieser Abgeordnete ist dann der Berichterstatter. Es ist nun seine Aufgabe, zu dem Gesetzesvorschlag der Europäischen Kommission einen Bericht zu erstellen. In der Regel wird von ihm zunächst ein Arbeitsdokument entworfen, das dann im Ausschuss zur Diskussion gestellt wird. Hierbei werden die unterschiedlichen Positionen erkennbar, die einzelne Mitglieder oder Fraktionen zu dem bestimmten Gesetzesvorschlag haben. Der Berichterstatter erarbeitet dann einen Berichtsentwurf, der wiederum zur Diskussion gestellt wird. Bei seiner Arbeit sieht sich der Berichterstatter den unterschiedlichen Interessen seiner eigenen Fraktion, der anderen Fraktionen und der Vielzahl von Lobbyisten ausgesetzt, die ebenfalls Gespräche führen und Eingaben machen.

Jedes Ausschussmitglied hat die Möglichkeit Änderungsanträge zu dem Berichtsentwurf des Berichterstatters zu stellen. Zeichnet sich ab, daß sich im Ausschuss keine Mehrheit für die Position des Berichterstatters finden läßt, so muß er Gespräche führen und Kompromissänderungsanträge entwerfen, die manchmal nur den „kleinsten gemeinsamen Nenner“ darstellen.
 
Die Berichterstattungen der aktuellen Legislaturperiode finden Sie hier:
 
Die Berichterstattungen der vergangenen Legislaturperiode finden Sie hier:
icon Berichterstattungen 2004-2009 (Stand: März 2010) (214.54 KB)
 
Weitere Informationen zu meiner parlamentarischen Tätigkeit (im Plenum) finden Sie hier:
Informationen über Hans-Peter Mayer auf der Webpräsenz des Europäischen Parlaments
 
Letzte Aktualisierung ( Freitag, 15. März 2013 )
 
 
 
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