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Haben Sie Ärger mit Fluggesellschaften, Hotels, Ferienwohnungen, (Verkehrs-) Unfällen, (Internet-) Käufen, Dienst- oder Werkleistungen u.v.m.? Wenn dies einen grenzüberschreitenden Bezug innerhalb Europas hat, dann kann Ihnen das Verfahren für geringfügige Forderungen schnell und einfach zu Ihrem Geld verhelfen. Small Claims Verordnung Klage, Verfahren, Urteil und Vollstreckung geringfügiger Forderungen in Europa
Seit dem 1.1.2009 können innerhalb der EU grenzüberschreitende Streitigkeiten bis 2.000 € mit dem Europäischen Verfahren für geringfügige Forderungen (so genannte Small Claims Procedure) vereinfacht vor Gericht geltend gemacht werden. Mit diesem Verfahren können Geschädigte binnen 6 Monaten zu einem sofort vollstreckbaren Urteil gelangen. Bei höheren Forderungen kann mit diesem Verfahren ein Teilbetrag eingeklagt werden.
Damit jeder von dem Verfahren profitieren kann, haben die am EU-Rechtssetzungsverfahren unmittelbar Beteiligten ein Benutzerhandbuch herausgebracht. In diesem werden die zu verwendenden Standardformulare von Klageeinreichung bis zur Vollstreckung erläutert. Mit einem Beispielsfall wird am Ende des Buches der Gang des Verfahrens nochmals konkret erläutert.
Das Buch gibt einen verständlichen und guten Überblick über das erwähnte grenzüberschreitende Klageverfahren im In- und Ausland. Insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen, die bisher wegen des unverhältnismäßigen Kosten-Nutzenverhältnisses von der gerichtlichen Durchsetzung geringfügiger Forderungen im Ausland abgesehen haben, bietet das Buch eine praktische Anleitung, wie dies künftig kostengünstig, schnell und einfach möglich ist.
„Small Claims Verordnung - Klage, Urteil, Anerkennung von Vollstreckung geringfügiger Forderungen in Europa” Von Prof. Dr. Dr. Hans-Peter Mayer, MdEP, Julia Lindemann, Rechtsanwältin / Parlamentarische Referentin, Dr. Georg Haibach, LL.M. C. H. Beck ISBN 978-3-406-58228-8
Buchbeschreibung zur Small Claims-Verordnung (23.6 KB)
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